Eltern-ABC
Gerade für die Eltern, deren erstes Kind zur Schule geht, kann es am Anfang recht überwältigend sein, welche Handlung in bestimmten Fällen erforderlich ist. Zur Orientierung haben wir Ihnen deshalb in unserem Eltern-ABC die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
A
Arztbesuche
Arzttermine sind in der Regel für den Nachmittag zu beantragen.
Änderung der persönlichen Daten
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, eine aktuelle Telefonnummer und Notfallnummer zu hinterlegen, unter der sie zur Schul- und Betreuungszeit erreichbar sind. In Ihrem eigenen Interesse sind Änderungen bitte zeitnah ans Sekretariat zu melden – dies erleichtert uns die gegenseitige Kommunikation.
E
Elternmitarbeit
Schule lebt vom Miteinander. Daher ist es wünschenswert und für die Arbeit in der Schule hilfreich, wenn Sie als Eltern mit der Schule eng zusammenarbeiten. Dazu gehören: die Teilnahme an Elternabenden und die Nutzung der Elternsprechtage, aber auch die Mithilfe bei Projekten, Ausflügen, Festen usw.
K
Krankheit
Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bis 07.30 Uhr telefonisch im Sekretariat (Anrufbeantworter) ab. Besucht Ihr Kind die Betreuung, bitten wir Sie, es dort ebenfalls abzumelden.
Folgende Krankheiten sind der Schule zu melden:
- Röteln
- Masern
- Mumps
- Diphtherie
- Scharlach
- Windpocken
- Keuchhusten
- Krätze
- Meningitis
- Kopfläuse
L
Lernanfänger
Anmeldung: Die Schulanmeldungen erfolgen bis zum 15. November des Vorjahres der Einschulung.
Die Eltern, deren Kinder eingeschult werden, erhalten von der Gemeinde rechtzeig alle relevanten Anmeldeinformationen und -Unterlagen.
Schuluntersuchung: Den Termin für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie vom Gesundheitsamt des Kreises Paderborn.
Informationsnachmittag: Rechtzeitig vor Schulbeginn erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Schulstart beim Informationsnachmittag. Gleichzeitig findet ein Kennenlernen der Schulanfänger mit den Klassenlehrer/innen statt.
Schulweg: Wählen Sie den sichersten, nicht den kürzesten Schulweg für ihr Kind und gehen Sie ihn mit Ihrem Kind am Anfang gemeinsam. Weisen Sie auf Gefahrenstellen hin -> „Gelbe Füße“
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, parken Sie bitte nicht in der Einfahrt der Schule, sondern in naheliegenden sicheren Zonen.
Stichtagsregelung: Mit dem sechsten Geburtstag werden Kinder in Deutschland schulpflichtig.
Wenn der sechste Geburtstag Ihres Kindes vor am auf dem 30. September (Stichtag) liegt, ist die Einschulung für das folgende Schuljahr vorgesehen. Wird Ihr Kind erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt, wird es in der Regel erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult.
Je nach Entwicklungsstand ist es auch möglich, dass Kinder vor ihrem sechsten Geburtstag eingeschult werden.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch (1. Schuljahr) für ein Jahr darf nur aus erheblich gesundheitlichen Gründen stattgegeben werden. Bitte werden Sie sich dazu vertrauensvoll an uns, gerne helfen wir Ihnen weiter.
U
Unfallmeldung
Schulunfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden, damit sie entsprechend an die Unfallkasse NRW weitergegeben werden können. Die Kinder sind auf dem direkten Schulweg über die Schule versichert.
Z
Zeugnisse
In den Klassen 1 und 2 erhalten die Kinder jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis.
Die Kinder der Klassen 3 und 4 bekommen zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende ein Zeugnis. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält zusätzlich eine Empfehlung für die weiterführende Schule.